Hunde, Tierhaltung, Fütterungsverbot
Hunde in der Anlage
- Hunde sind im öffentlichen Gemeinschaftsgelände grundsätzlich an der Leine zu führen.
- Es besteht ein Verbot für Hunde auf den Vereinswiesen und dem Spielplatz.
- Hundekot ist vom Tierhalter zu entfernen und mitzunehmen.
- Pächter haften für ihre Gäste und deren Hunde.
- Für als gefährlich eingestufte Hunde besteht Maulkorbplicht! Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Verweis aus der Anlage.
Tierhaltung und Fütterungsverbot
- Tierhaltung ist laut Bundeskleingartengesetz im Verein nicht gestattet (Ausnahme: genehmigte Bienenhaltung).
- Das Füttern von Wildtieren, insbesondere Waschbären oder Füchsen ist verboten.
- Das Füttern von freilaufenden Katzen ist nicht erwünscht.
- Jeder Pächter ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei Speisereste in seiner Parzelle für Wildtiere frei zugänglich sind.
- Das Schlachten von Wild- und Nutztieren ist im Kleingärtnerverein ausdrücklich untersagt.